AGB der Agentur Textwerkstatt Punktgenau

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Textagentur und Content-Marketing-Agentur Textwerkstatt Punktgenau / des Texters als Vertragsgrundlage

AGB der Agentur Textwerkstatt Punktgenau

Händeschütteln: Auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Textagentur starten Agentur-Texter und Kunde die Zusammenarbeit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Textagentur und Content-Marketing-Agentur Textwerkstatt Punktgenau / des Texters, Konzeptionierers und Content-Managers als Vertragsgrundlage für die partnerschaftliche, erfolgsorientierte Zusammenarbeit. Speziell für die Branche Text und Konzept formulierte Vertragsbedingungen.

Schriftzug „AGB“ und Paragraph-Zeichen stehen für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Textwerkstatt Punktgenau.

Klare Regeln rund um alle Text-Leistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Textagentur und Content-Marketing-Agentur Textwerkstatt Punktgenau / des Texters, Konzeptionierers und Content-Managers als Vertragsgrundlage für die partnerschaftliche, erfolgsorientierte Zusammenarbeit. Es handelt sich um speziell für die Branche Text und Konzept formulierte Vertragsbedingungen.

1. Geltungsbereich

1.1 Die Textagentur beziehungsweise Content-Marketing-Agentur Textwerkstatt Punktgenau / der Texter erstellt Texte und Konzepte, die für die Veröffentlichung durch den Auftraggeber vorgesehen sind. Sämtliche Leistungen erbringt der Texter ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Vertragsgrundlagen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen – selbst dann, wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden.

1.2 Den Geschäftsbedingungen entgegenstehende beziehungsweise von diesen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis erst wirksam, nachdem der Texter diese schriftlich anerkannt hat.

2. Auftragserteilung, Leistungsumfang; Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Das jeweilige Angebot des Texters beziehungsweise der Auftrag des Kunden bildet die Grundlage für den Vertragsabschluss. Der Leistungsumfang und die Vergütung sind darin festgehalten. Nachträgliche Änderungen hieran bedürfen der Schriftform.

2.2 Der Vertrag gilt mit der Annahme des Auftrags durch den Texter als abgeschlossen. Die Auftragsannahme hat in Schriftform zu erfolgen (beispielsweise durch Auftragsbestätigung). Auch wenn der Texter mit dessen Bearbeitung beginnt, gilt der Auftrag zweifelsfrei als angenommen.

2.3 Der Kunde wird dem Texter unverzüglich sämtliche Informationen und Unterlagen zukommen lassen, die für die Auftragsbearbeitung erforderlich sind. Er wird den Texter über alle für die Auftragsabwicklung relevanten Vorgänge informieren – auch wenn diese erst während der Arbeit an dem Auftrag bekannt werden. Muss die Texter aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben Aufgaben wiederholen, trägt der Kunde den Mehraufwand hierfür.

3. Auftragsabwicklung, Produktionsüberwachung; Haftungsausschluss

3.1 Im Rahmen des Auftrags hat der Texter Gestaltungsfreiheit.

3.2 Vor der Druckfreigabe sind dem Texter Korrekturmuster zur Freigabe zu übermitteln.

3.3 Die Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt einzig nach besonderer     Vereinbarung.

3.4 Eine Überprüfung der Texte hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit sowie ihrer sachlichen und formalen Richtigkeit ist vom Texter nicht geschuldet. Es obliegt dem Auftraggeber, diese zu prüfen.

3.5 Änderungswünsche an einem Entwurf des Texters sind nur zu berücksichtigen, wenn diese innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden.

4. Beauftragung Dritter

4.1 Der Texter und Content-Manager darf sich bei der Ausführung vertragsgegenständlicher Leistungen nach eigenem Ermessen Dritter bedienen und/oder derlei Leistungen substituieren („Besorgungsgehilfen“).

4.2 Der Texter beziehungsweise Content-Manager wird ausschließlich sorgfältig ausgewählte, passende Besorgungsgehilfen zur Auftragserfüllung einsetzen. Dabei wird er stets darauf achten, dass diese über die nötige fachliche Erfahrung verfügen. Besorgungsgehilfen werden vom Texter detailliert gebrieft.

5. Fertigstellung und Fälligkeit der Vergütung

5.1 Fertigstellungsfristen und -termine sind schriftlich festzuhalten beziehungsweise zu bestätigen. Der Texter bemüht sich, die abgesprochenen Termine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Termine hat der Auftraggeber eine angemessene, mindestens aber 14-tägige Nachfrist zu gewähren.

5.2 Treten unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse ein, entbinden diese den Texter von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt insbesondere bei Ausfall von technischen Einrichtungen sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Auftragnehmer des Texters. Gleichermaßen verhält es sich, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Auftragsdurchführung notwendigen Verpflichtungen im Verzug ist (beispielsweise Bereitstellung von Unterlagen und Informationen). Der Fertigstellungstermin wird dann zumindest entsprechend des Ausmaßes des Verzugs angepasst.

5.3 Die Vergütung ist zum Zahlungstermin in der Rechnung oder bei Vorkasse vor Projektstart ohne Abzüge fällig.

6. Vergütung und Mehraufwand

6.1 Die Erstellung von Texten und Konzepten als auch sämtliche sonstigen Leistungen des Texters sind kostenpflichtig, soweit keine anders lautende Vereinbarung existiert.

6.2 Bei der Vergütung handelt es sich um Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3 Die Vergütung des Texters orientiert sich an marktüblichen Texter-Preisen sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.4 Vorschläge seitens des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit nehmen keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

6.5 Pauschalen gelten als verbindlich, solange der Leistungsumfang, auf den sich diese beziehen, unverändert bleibt. Zeichnen sich während des Arbeitsablaufs Veränderungen des Leistungsumfangs von über 20 % ab, wird der Texter diese unverzüglich mitteilen.

6.6 Eine Nutzung der Texte und Konzepte im größeren Umfang oder anderen Kontext als ursprünglich vorgesehen berechtigt den Texter, die Differenz zwischen der vereinbarten und der höheren Vergütung für die Nutzung zu verlangen.

6.7 Der Texter ist berechtigt, zwischen 50 % und (bei Auslandskunden und Privatkunden) 100 % der Gesamtvergütung als Vorschuss zu verlangen.

7. Sonderleistungen; Neben- und Reisekosten

7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Texten oder Konzepten berechnet der Texter nach Zeitaufwand, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

7.2 Entstehen dem Texter im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung Kosten und Spesen – beispielsweise für Reisen – sind diese gegen Nachweis vom Auftraggeber zu erstatten.

8. Urheberrecht sowie Nutzungsrechte

8.2 Die Urheberrechte an den Texten und Konzepten verbleiben beim Texter. Jede Nachahmung dieser – auch in Teilen – ist unzulässig. Wird gegen diese Bestimmung verstoßen, ist der Texter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten vereinbarten Honorars zu verlangen.

8.2 Die Nutzungsrechte an den vom Texter geschriebenen Texten werden gemäß der individuellen Vereinbarung eingeräumt.

8.3 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte muss mit dem Texter schriftlich vereinbart werden.

8.4 Erst nach vollständiger Überweisung der Vergütung erfolgt die Einräumung der Nutzungsrechte.

9. Bearbeitungsrecht und Urhebernennung

9.1 Der Texter hat das Recht, bei jeder Veröffentlichung oder Vervielfältigung des Textes als Urheber eingetragen zu werden.

9.2 Für eine Bearbeitung der Texte muss die Zustimmung des Texters vorliegen. Dieser wird die Zustimmung nur verweigern, wenn es berechtigte Gründe hierfür gibt. Insbesondere der Verlust der Textqualität durch Änderungen an den Textentwürfen ist ein berechtigter Grund.

9.3 Beabsichtigt der Auftraggeber die Bearbeitung des Textes, wird er den Texter gegen ein zu vereinbarendes Entgelt mit dieser beauftragen. Ist der Texter verhindert, darf der Auftraggeber einen Dritten benennen.

9.4 Die Benennung des Texters als Urheber darf nur erfolgen, wenn der Text im Original veröffentlicht wird oder dessen weitere Bearbeitung vom Texter selbst umgesetzt wurde. Sind das Ergebnis der Textbearbeitung durch den Auftraggeber oder einen Dritten dagegen eine fehlerhafte Rechtschreibung und Grammatik oder eine schlechte Lesbarkeit, ist die Namensnennung des Texters zu unterlassen.

10. Belegexemplar und Eigenwerbung

10.1 Von sämtlichen vervielfältigten Arbeiten lässt der Auftraggeber dem Texter 10    Belegexemplare zukommen. Der Texter darf die Belege sowie Vervielfältigungen von diesen    als Eigenwerbung einsetzen. Die Arbeiten dürfen ebenso auf der Website des Texters eingebunden werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewandt.

11.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Textagentur, Werbeagentur und Content-Marketing-Agentur Textwerkstatt Punktgenau / des Texters: Siegen.

11.3 Gerichtsstand ist der Sitz der Textagentur, Werbeagentur und Content-Marketing-Agentur Textwerkstatt Punktgenau / des Texters: Siegen

11.4 Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. Die unwirksame Klausel wird unverzüglich durch eine gesetzliche Regelung oder eine ergänzende Ausführung ersetzt, die deren Zweck möglichst nahekommt.

Stand: März 2026